für Arbeitsvermittlungsverträge der REGIO Personalagentur GmbH
I. Leistungsumfang
Wir bemühen uns, Sie in eine Beschäftigung zu vermitteln. Ein Erfolg ist nicht geschuldet.
Die Vermittlung umfasst folgende Tätigkeiten:
II. Leistungsbeschränkung
Die REGIO Personalagentur GmbH leistet nur innerhalb Deutschlands. Wir haben keinen
Einfluss auf den Arbeitsort, die Arbeitszeit, die Beschäftigungsdauer und den Verdienst. Diese sind
Gegenstand der Vertragsverhandlungen zwischen Ihnen und den potentiellen Arbeitgebern, auf die
wir keinen Einfluss haben.
III. Vertragsschluss, Vertragsdauer, Kündigung und Vertragssprache
1. Durch das Absenden Ihrer persönlichen Daten mittels des Buttons „Meine Bewerbung senden“
kommt noch kein Arbeitsvermittlungsvertrag zwischen Ihnen und uns zustande.
Mit Anklicken des Buttons „Meine Bewerbung senden“, stellen wir Ihnen automatisch
einen Arbeitsvermittlungsvertrag zu. Dieses stellt ein Angebot auf Abschluss des
Arbeitsvermittlungsvertrages dar. Diesen Vertrag müssen Sie uns unterschrieben zurücksenden. Erst
mit Erhalt des unterschriebenen Vertrages kommt ein Vertrag zwischen Ihnen und uns zustande.
2. Der Vertragsschluss ist derzeit nur in deutscher Sprache möglich.
3. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Eine Kündigung ist jederzeit und formlos
möglich.
4. Der Vertrag, mit dem wir uns verpflichten, Sie in eine Arbeitsstelle zu vermitteln, bedarf der
Schriftform.
IV. Speicherung und Einsichtnahme in den Vertragstext
1. Sie können diese AGB ausdrucken und über die Browserfunktion (z.B. speichern unter) speichern.
Sie können diese AGB ebenfalls über die am Ende abgebildete Funktion AGB als PDF (127 KB)
speichern | AGB drucken.
2. Den Vertragstext erhalten Sie gesondert per Email in Textform.
V. Abrechnung und Vergütung auf Grundlage eines AVGS
1. Sind Sie im Besitz eines durch die Agentur für Arbeit oder eines Jobcenters ausgestellten
Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins (AVGS) oder einer gleichwertigen Förderung, richtet sich
unsere Vergütung nach der Höhe der Förderung (2000,00 €) und gilt zwischen den Parteien des
Vermittlungsvertrages als vereinbart. Im Falle einer Vermittlung in ein sozialversicherungspflichtiges
Arbeitsverhältnis mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindesten 15 Stunden, können wir aus
dem AVGS 1000,00 € gegenüber der ausgebenden Stelle abrechnen, sofern dieses mindestens 6
Wochen andauerte und auf drei Monate angelegt war. Besteht dieses Arbeitsverhältnis mindestens 6
Monate können wir gegenüber der ausgebenden Stelle weitere 1000,00 € beanspruchen.
2. Die Vergütung gilt mit Vorlage des Original-Vermittlungsgutscheins als gestundet, bis an uns, durch
die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter, die Vergütung aus dem Vermittlungsgutschein ausgezahlt
wird.
VI. Abrechnung und Vergütung ohne AVGS
Mit ausgewählten Arbeitgebern wurde vereinbart, dass diese die Kosten der Vermittlung
übernehmen, wenn Sie keinen Anspruch auf einen AVGS haben. Wir vermitteln in diesen Fällen
ausschließlich an Arbeitgeber, mit denen wir eine solche Vereinbarung getroffen haben. Die
Vermittlung ist in diesem Falle kostenfrei.
VII. Mitwirkungspflichten
Im Rahmen des bestehenden Vermittlungsvertrages haben Sie die Pflicht:
VIII. Gewährleistungsrechte
Ihre Gewährleistungsansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.